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Barrierefreiheit Website: BFSG-Pflicht für KMU erklärt

Das BFSG gilt seit Juni 2025. Wir erklären, wen es betrifft, was es kostet und wie du deine Website barrierefrei machst.
Ein Tablet, ein Glas Wasser, eine Brille, ein Stift, ein Notizbuch und ein Dokument liegen auf einem hölzernen Konferenztisch in einem modernen Büro mit großen Fenstern - eine ideale Umgebung, um über BFSG-Pflicht und Barrierefreiheit Website für KMU zu diskutieren.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Viele Unternehmen wissen noch nicht, ob sie überhaupt betroffen sind. Und wer weiß, dass er betroffen ist, fragt sich: Wo fange ich an? Was kostet das? Muss ich alles auf einmal umsetzen?

Wir beantworten diese Fragen konkret. Keine Pauschalaussagen. Nur das, was du wirklich brauchst.

Das Wichtigste vorweg: Worum geht es beim BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland seit dem 28. Juni 2025 dazu, digitale Angebote für alle Menschen nutzbar zu gestalten, also auch für Menschen mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder Hörproblemen. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um, die in der ganzen EU gilt. Betroffen sind vor allem Online-Shops, Buchungssysteme und Apps, die Verbrauchern Dienstleistungen anbieten. Reine Informationswebsites ohne Shop- oder Buchungsfunktion fallen nicht unter die Pflicht. Unternehmen, die nicht regelkonform sind, riskieren Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Bist du überhaupt betroffen?

Das ist die erste Frage, die du klären musst. Das BFSG unterscheidet klar zwischen Websites, die betroffen sind, und solchen, die es nicht sind.

Betroffen sind:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Websites mit Buchungs- oder Terminfunktionen (zum Beispiel Arztpraxen, Handwerker mit Terminbuchung, Veranstaltungsanbieter)
  • Banking-Websites und Zahlungsdienstleister
  • Apps, digitale Tickets und ähnliche Services

Nicht betroffen sind:

  • Reine Informationswebsites ohne Online-Shop oder Buchungssystem
  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten

Wichtig: Beide Bedingungen für die Kleinstunternehmer-Ausnahme müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wer mehr als 10 Mitarbeiter hat oder über 2 Millionen Euro Umsatz macht, ist in der Regel nicht ausgenommen.

Typisches B2B-Szenario aus unserer Praxis: Ein Maschinenbauer aus dem Raum Ravensburg betreibt eine Firmenwebsite mit Produktkatalog und Kontaktformular. Kein Shop, kein Buchungssystem. Dieser Betrieb ist vom BFSG voraussichtlich nicht betroffen. Anders ist es, wenn dieselbe Firma einen Online-Konfigurator mit Bestellfunktion betreibt. Dann gilt die Pflicht.

Was muss technisch umgesetzt werden?

Das BFSG orientiert sich an den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines, zu Deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) auf Konformitätsstufe AA. In Deutschland konkretisiert die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) diesen Standard für öffentliche Stellen. Für private Unternehmen gilt das BFSG direkt nach WCAG 2.1 AA.

Was das konkret bedeutet:

Kontraste prüfen: Text und Hintergrund müssen in einem Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 stehen. Ein Verhältnis von 3 zu 1 reicht für normalen Text nicht aus. Für große Texte (ab 18 Punkt) gilt ein Minimum von 3 zu 1.

Tastaturnavigation sicherstellen: Jede Funktion auf der Website muss ohne Maus bedienbar sein. Nutzer mit motorischen Einschränkungen navigieren per Tastatur. Das betrifft Menüs, Formulare, Galerien und alle interaktiven Elemente.

Alt-Texte für alle Bilder: Jedes Bild braucht eine Textbeschreibung im alt-Attribut. Screenreader (Programme, die Texte vorlesen) lesen diesen Text vor. Dekorative Bilder erhalten ein leeres alt-Attribut.

Semantisches HTML: Überschriften (h1 bis h6), Listen, Formulare und Tabellen müssen korrekt ausgezeichnet sein. Das hilft Screenreadern bei der Orientierung und ist gleichzeitig gut für SEO.

Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Du musst eine öffentliche Erklärung auf deiner Website veröffentlichen. Darin beschreibst du, welche Standards du erfüllst, welche Lücken noch offen sind und wie Nutzer Probleme melden können. Diese Erklärung muss jährlich aktualisiert werden.

Wie gehst du vor? Ein realistischer Einstieg

Schritt 1: Selbst-Check mit kostenlosen Tools

Starte mit diesen kostenlosen Tools:

  • WAVE (wave.webaim.org): Analysiert sichtbare Barrieren direkt im Browser. Du siehst sofort, wo Kontraste fehlen oder Alt-Texte nicht gesetzt sind.
  • axe DevTools: Browser-Extension für technisch versierte Nutzer. Findet auch Probleme, die WAVE übersieht.
  • Colour Contrast Analyzer: Prüft Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund.

Diese Tools ersetzen kein professionelles Audit. Sie geben dir aber einen ersten Überblick darüber, wo die größten Probleme liegen. Für einen professionellen Website-Audit empfehlen wir den nächsten Schritt.

Schritt 2: Professionelles Audit beauftragen

Ein Audit durch einen Experten kostet für eine typische KMU-Website zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Der Experte prüft nicht nur automatisiert, sondern testet manuell mit Screenreader und Tastatur. Das Ergebnis ist eine priorisierte Liste mit konkreten Maßnahmen, sortiert nach Dringlichkeit.

Schritt 3: Maßnahmen priorisieren und umsetzen

Nicht alles auf einmal. Starte mit den Maßnahmen, die den größten Effekt haben und am schnellsten umgesetzt sind:

  • Alt-Texte setzen (oft in wenigen Stunden erledigt)
  • Kontraste anpassen (CSS-Änderungen, meist schnell umsetzbar)
  • Linkbeschriftungen verbessern („hier klicken“ durch aussagekräftige Texte ersetzen)

Komplexere Maßnahmen wie vollständige Tastaturnavigation oder ARIA-Attribute (zusätzliche HTML-Auszeichnungen für Screenreader) folgen danach.

Schritt 4: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Die Erklärung ist Pflicht. Sie kann lückenhafte Barrierefreiheit dokumentieren. Du musst also nicht alles perfekt haben, bevor du die Erklärung veröffentlichst. Aber du musst offen kommunizieren, was noch fehlt.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Direkte Zahlen statt Schönrednerei:

Maßnahme Kosten (Orientierung)
Selbst-Check mit kostenlosen Tools 0 Euro
Professionelles Audit (KMU-Website, repräsentative Seiten) 1.000 bis 5.000 Euro
Nachträgliche Umsetzung (mittelgroße Website) 5.000 bis 20.000 Euro
Barrierefreiheit bei Neuentwicklung (Aufschlag) 20 bis 50 Prozent auf Projektpreis

Die größte Kostenfalle: Barrierefreiheit nachträglich einzubauen ist deutlich teurer als sie von Anfang an mitzuplanen. Wer jetzt eine neue Website entwickeln lässt, spart erheblich, wenn er das Thema von Anfang an einbezieht. Das gilt besonders für aufwendige Projekte mit komplexen Formularen, Konfiguratoren oder Buchungssystemen.

Für laufende Betreuung und regelmäßige Prüfung bieten wir das als Teil unserer Website-Betreuung an.

Was bedeutet das für TYPO3- und WordPress-Websites?

Das BFSG gilt unabhängig vom eingesetzten CMS (Content-Management-System, also dem System hinter deiner Website). Aber das CMS beeinflusst, wie viel Aufwand die Umsetzung bedeutet.

TYPO3: TYPO3 unterstützt WCAG 2.1 AA im Core seit Jahren. Das heißt: Die Grundfunktionen des Systems sind auf Barrierefreiheit ausgelegt. Unsere TYPO3-Entwicklung berücksichtigt das von Anfang an. Aber Extensions (Erweiterungen) können Probleme einbringen. Eine Prüfung aller eingesetzten Extensions ist Pflicht.

WordPress: WordPress selbst ist weitgehend barrierefrei. Die größten Barrieren entstehen durch Themes (Design-Vorlagen) und Plugins (Erweiterungen). Wer ein populäres Theme ohne explizite Barrierefreiheitsgarantie einsetzt, muss mit Anpassungen rechnen. Das gilt besonders für Page-Builder-Themes. Einen direkten Vergleich beider Systeme findest du in unserem Artikel TYPO3 vs. WordPress: Was passt für dein Projekt?

Overlays sind keine Lösung: Viele Anbieter versprechen, mit einem einzigen JavaScript-Snippet Barrierefreiheit herzustellen. Das stimmt nicht. Diese sogenannten Accessibility-Overlays lösen einen kleinen Teil der Probleme. Echte Barrierefreiheit entsteht im Code, nicht durch nachträglich hinzugefügte Skripte. Der Einsatz von Overlays schützt nicht vor Abmahnungen.

Wie wir bei Waterproof Web Wizard damit umgehen

Barrierefreiheit ist kein Bonus-Feature, das wir auf Wunsch hinzufügen. Wir planen sie bei Neuentwicklungen von Anfang an ein.

Das bedeutet: Bevor wir ein Projekt starten, klären wir, ob das BFSG gilt und was das für das Projekt bedeutet. Bei bestehenden Websites beginnen wir mit einem Audit, bevor wir Maßnahmen empfehlen. Das Ergebnis ist eine priorisierte Liste, die wir gemeinsam mit dem Kunden durchgehen. Dennis Hüttner begleitet diesen Prozess persönlich.

Waterproof Web Wizard GmbH entwickelt und betreut seit 2007 TYPO3- und WordPress-Websites für B2B-Unternehmen im DACH-Raum.

Wir sagen klar, was nötig ist, was optional ist und was du selbst erledigen kannst. Das spart Budget und vermeidet Maßnahmen, die keinen echten Effekt haben.

Wenn du gerade dabei bist, eine neue Website planen zu lassen, lies vorher unseren Artikel zu den Risiken beim Einsatz von KI-Baukästen für Firmenwebsites. Dort erklären wir, was bei schnellen Website-Lösungen oft zu kurz kommt, Barrierefreiheit gehört regelmäßig dazu.

Fazit

Das BFSG ist seit Juni 2025 Realität. Wer einen Online-Shop oder ein Buchungssystem betreibt, ist betroffen. Wer nur eine Informationswebsite hat, wahrscheinlich nicht.

Der erste Schritt ist ein ehrlicher Selbst-Check. Danach folgt ein professionelles Audit. Dann die Umsetzung, Schritt für Schritt.

Warte nicht auf die erste Abmahnung. Barrierefreiheit kostet Zeit und Geld. Nachträglich umzubauen kostet mehr.

Häufige Fragen: Barrierefreie Website und BFSG

Was ist das BFSG und wen betrifft es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, zur Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA. Online-Shops, Buchungssysteme und Apps sind betroffen. Reine Informationswebsites ohne Transaktionsfunktion nicht.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Ein professionelles Audit für eine KMU-Website kostet zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Die nachträgliche Umsetzung kostet je nach Umfang zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Wer Barrierefreiheit bei einer Neuentwicklung einplant, zahlt einen Aufschlag von 20 bis 50 Prozent auf den Projektpreis, spart aber den nachträglichen Umbau.

Gilt das BFSG auch für meine WordPress- oder TYPO3-Website?

Das BFSG gilt nicht abhängig vom CMS, sondern abhängig vom Zweck der Website. Wenn du über deine WordPress- oder TYPO3-Website Produkte verkaufst oder Dienstleistungen buchbar machst, bist du betroffen. Das CMS selbst ist nur ein Faktor. Theme, Plugins und die redaktionellen Inhalte spielen genauso eine Rolle.

Was passiert, wenn ich das BFSG nicht einhalte?

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Vor einer Strafe gibt es in der Regel eine behördliche Aufforderung zur Nachbesserung. Abmahnungen durch Wettbewerber sind ebenfalls möglich. Das Risiko steigt, je offensichtlicher und schwerwiegender die Barrieren sind.

Sind Kleinstunternehmen vom BFSG ausgenommen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungsangeboten ausgenommen, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Die Ausnahme gilt nicht automatisch, sondern muss dokumentiert und begründet werden.


Deine Website könnte vom BFSG betroffen sein und du bist dir nicht sicher? Wir prüfen das gemeinsam mit dir. Website-Potenzial prüfen lassen

Dennis Hüttner, Waterproof Web Wizard GmbH


Quellen:
1. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
2. BFSG-Volltext: bfsg-gesetz.de
3. Lexware: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz